Gebühren, Steuern und Finanzierung

“Notargebühren” (Frais de notaire)

Beim Erwerb einer Immobilie ist der Notar dafür zuständig, die Übertragungsabgaben, die Auslagen und die mit dem Vertrag verbundenen Gebühren einzusammeln. Bei Neubauten belaufen sich die Gebühren auf etwa 2,5%. Handelt es sich um ein bereits “existierendes” Eigentum, sind etwa 7-8% des Kaufpreises zu zahlen, wobei bei höheren Beträgen eine geringe Degression besteht.

Die Grundsteuer (La taxe foncière)

Diese Steuer ist jährlich zu entrichten und ihr Satz variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Sie wird vom Immobilieneigentümer am 1. Januar jedes Jahres eingefordert und ist im Zeitraum September-November fällig. Ihre Grundlage wird aus 50% des Mietwerts sowie den Mietpreisansätzen der Gemeinde festgelegt. Beim Verkauf eines Eigentums im Laufe des Jahres schuldet der Käufer diesen Steueranteil pro rata temporis.

Die Wohnsteuer (La taxe d’habitation)

Diese Steuer wird denjenigen auferlegt, die am 1. Januar des Jahres über ein möbliertes Eigentum als Zweitwohnsitz verfügen. Diese Steuer ist im letzten Quartal auf der Grundlage des von den Steuerbehörden ermittelten Bruttomietwerts des Eigentums zu entrichten (auf Informationen des Eigentümers über die Größe der Wohnung, ihren Standard usw. basierend).

Die Kapitalgewinnsteuer

Es gelten sowohl die Steuervorschriften Frankreichs als auch die des Steuerwohnsitzes des Eigentümers. Ein Staatsangehöriger eines EWR-Landes wird in Frankreich mit maximal 34,5% auf den Betrag des Nettokapitalgewinns nach Abzug der Freibeträge besteuert. Nach 30 Jahren Besitz eines Eigentums in Frankreich ist dieses von jeglichem Kapitalgewinn befreit.

Die Immobilienvermögenssteuer (IFI - "Impôt sur la Fortune Immobilière")

Diese gilt für Immobilienwerte über 1.300.000 Euro. Liegt das Steuerdomizil in einem anderen Land, ist die in Frankreich gezahlte Steuer abzugsfähig.

Erbschaftssteuer

Der überlebende Ehepartner ist je nach Ehestand und familiärer Situation in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Für die Nachkommen in direkter Linie wurden die Freibeträge auf 100.000 Euro auf den Anteil der jeweiligen Vorfahren erhöht.

Die Regeln betreffend Schenkungen ermöglichen es Familien, die Übertragung von Vermögenswerten zugunsten der jüngeren Generation besser und kostengünstiger zu planen (100.000 Euro / Elternteil alle 15 Jahre).

Finanzierung

Vor Unterzeichnung des Vorverkaufsvertrags muss der Finanzierungsplan klar festgelegt werden. AAA Riviera bietet seinen Kunden die Möglichkeit, eine Hypothek bei französischen oder ausländischen Banken aufzunehmen, die in der Lage sind, vielfältige und wettbewerbsfähige Darlehen anzubieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Kunden angepasst sind.

Versicherungen Texte

Beim Kauf einer Immobilie ist eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Pflicht. AAA Riviera kann einige Alternativen an Versicherungsgesellschaften vorschlagen und diesbezüglich Ratschläge geben, um ihren Kunden einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zu ermöglichen.

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