Wenn Sie den Verkauf einer Immobilie an der Côte d'Azur in Erwägung ziehen, sind Sie hier am richtigen Ort, um die wichtigsten Phasen dieser Transaktion kennenzulernen. Dieser Verkaufsverlauf wird Sie durch die wichtigsten Schritte des Prozesses führen und Ihnen die Informationen liefern, die Sie benötigen, um den Verkauf Ihres Eigentums erfolgreich abzuschließen. Erkunden Sie unten die 10 wichtigsten Schritte, die Ihnen helfen werden, Ihre Immobilie an der Côte d'Azur erfolgreich zu verkaufen. Unser Fachwissen über die Region und den lokalen Immobilienmarkt wird Ihnen zur Verfügung stehen, um Sie während des gesamten Prozesses auf dem Weg zu einem erfolgreichen Verkauf zu begleiten.
Um sein Eigentum zum optimalen Preis unter idealen Bedingungen und Fristen zu verkaufen, muss man eine Agentur beauftragen, die über folgendes verfügt:
Um das Eigentum zu bewerten, müssen offizielle Verkaufsstatistiken der Gegend, die aktuelle Konkurrenz, Markttrends sowie die Attraktivität und die Qualitäten des Eigentums selbst wie Lage, Orientierung, Bauqualität und Kosten potenzieller Renovierungen, der örtliche Städtebauplan und die städtischen Vorschriften berücksichtigt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Bewertung erst dann vollständig ist, wenn die unten aufgelisteten Dokumente analysiert wurden.
Für den Verkauf einer Immobilie sind mehrere Dokumente erforderlich:
Für den Verkauf eines Eigentums, das Teil einer Miteigentümergemeinschaft ist, benötigen wir folgende Dokumente:
Wenn wir uns in der Verfassungsphase des Vorvertrags befinden:
Der Vertrag, der zwischen dem Verkäufer und seinem Immobilienmakler (französisch und zugelassen) unterzeichnet wird, heißt "Verkaufsmandat". Dieses Mandat muss auf französisch abgefasst sein und obligatorische Elemente gemäß der geltenden Gesetzgebung enthalten. Es umfasst:
Vor jeglicher Übernahme eines Mandats wird dem Verkäufer ein Dokument ausgehändigt, das als "vorvertragliche Informationen für Verbraucher" bezeichnet wird. In diesem Dokument wird der Verkäufer über seine Rechte als Verbraucher informiert.
Das von einem potenziellen Käufer mithilfe des Immobilienmaklers erstellte Kaufangebot oder "Kaufabsicht", muss die Identität des/der Käufer(s) (mit Passkopie), die Finanzierung des Erwerbs, eventuelle Sonderbedingungen sowie eine Gültigkeitsfrist und eine Frist für die Ausarbeitung und Unterzeichnung des Kaufvertrags enthalten. Dieses Angebot ist nur für den Verkäufer verbindlich, denn sobald es von beiden Parteien unterzeichnet wurde, kann der Verkäufer nicht mehr zurücktreten, im Gegensatz zum/zu den Käufer(n), dem/denen diese Möglichkeit eingeräumt wird.
Der Notar spielt bei jeder Transaktion eine unumgängliche Rolle, da er Zeuge der Unterzeichnung der Urkunde und der Übertragung des Eigentumsrechts ist. Jede Partei hat das Recht, "ihren" Notar zu ernennen, ohne dass sich diese Entscheidung auf die Endkosten auswirkt und wohlgemerkt, dass jeder Notar per Definition unparteiisch ist.
Dieser erste Vertrag, der die Parteien bindet, wird entweder von der Immobilienagentur oder vom Notar des Käufers erstellt (sofern dieser sich im Departement befindet, in dem das Eigentum liegt). Er enthält:
Für eine Vielzahl von Gemeinden besteht ein Vorkaufsrecht. Nach der Unterzeichnung des Vorvertrags haben diese Gemeinden zwei Monate Zeit, um ihren Standpunkt zu diesem Recht mitzuteilen, was teilweise die Verzögerung zwischen den beiden Verträgen erklärt.
Der Käufer muss spätestens 10 Tage nach der Unterzeichnung des Vorverkaufs 5-10% des Kaufpreises an den Notar des Verkäufers zahlen. Der Käufer (allein) hat laut SRU-Gesetz das Recht, bis zu 10 Tage nach der Unterzeichnung des Vorvertrags seinen Kauf zu widerrufen (ohne eine Entschädigung zu zahlen). Nach der Unterzeichnung des Vorvertrags haben die meisten Gemeinden eine Frist von zwei Monaten, um nach der Benachrichtigung des Notars, der der Gemeinde die Bedingungen der geplanten Transaktion mitteilt, den Vorverkauf zu tätigen.
Bezüglich des Kreditangebots, das der Käufer erhält, hat dieser eine obligatorische Bedenkzeit von 11 Tagen, bevor er das vorgeschlagene Bankdarlehen annehmen (oder ablehnen) kann.
Nach Abschluss des Vorvertrags wird der endgültige Verkaufsvertrag innerhalb von 2 bis 3 Monaten beim Notar unterzeichnet. Der Notar hat im Vorfeld gründliche Nachforschungen über das betreffende Eigentum angestellt (Hypotheken, Auskünfte bei der Stadtplanung usw.). Das französische Verwaltungsverfahren ist langwierig, aber komplett und beruhigend für den Erwerber und Verkäufer. Der Notar des Käufers erstellt den endgültigen Vertrag. Der Restbetrag des Kaufpreises wird über das Konto des Notars beglichen.
Vor der Unterzeichnung des Vertrags muss das Geld unbedingt auf das Konto des Notars überwiesen werden. Dieser wird die anteilige Grundsteuer sowie die Abrechnung der Miteigentumsgebühren (falls zutreffend) berechnen. Die Unterschriften von Verkäufern und Käufern können per Vollmacht vom Notariat verwaltet werden. Wenn Sie hingegen anwesend sind und die französische Sprache nicht beherrschen, sind Sie verpflichtet, einen Dolmetscher zu engagieren.
Nach der Unterzeichnung des Vorvertrags überweist der Notar dem Verkäufer den Nettoerlös aus dem Verkauf nach Abzug der verschiedenen Schulden (Hypotheken, Maklerprovision, Kapitalgewinn usw.). In diesem Stadium ist auf die Übertragung der Abonnements für Wasser, Strom, Telefon, Versicherungen usw. zu achten
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